Der Flechtinger Höhenzug ist Wald, Landschaft, Lebensraum und Erholungsraum. Für uns ist klar: Ein Windpark in diesem Gebiet darf nicht mit allgemeinen Ausbauzielen begründet werden. Er muss sich an den konkreten Schutzwerten vor Ort messen lassen.
Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Flechtinger Höhenzug“. Teile des Gebiets gehören zusätzlich zu einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft und zu einem Vorbehaltsgebiet für ein ökologisches Verbundsystem. Diese Schutzfunktionen sind kein Nebenthema - sie müssen im Mittelpunkt der Prüfung stehen. Q-011
Im Gebiet werden auch ökologisch hochwertige alte Eichenwälder genannt. Solche Strukturen sind nicht beliebig ersetzbar. Q-011
Auch naturnahe Bachverläufe gehören zu den beschriebenen Lebensräumen im Gebiet. Q-011
Vogelwelt und Fledermäuse müssen vollständig kartiert und öffentlich bewertet werden. Q-011
Vollständige Kartierungen von Waldbeständen, Biotopen, Vogelwelt und Fledermäusen müssen vor weiteren Entscheidungen öffentlich vorliegen. Wer die Belastung erst nach der Entscheidung untersucht, entscheidet blind.
Der Rotmilan steht beispielhaft dafür, warum Artenschutz bei Standortentscheidungen nachvollziehbar geprüft werden muss.
Deutschland beherbergt einen bedeutenden Teil des weltweiten Rotmilan-Bestandes. Q-008
Brutplätze, Nahrungshabitate und Flugkorridore müssen zusammen betrachtet werden.
45,6 %
der dokumentierten Todesursachen ausgewachsener Rotmilane in einer ausgewerteten Untersuchung in Sachsen-Anhalt entfielen auf Windenergieanlagen.
Diese Prozentzahl beschreibt dokumentierte Todesursachen in einer ausgewerteten Untersuchung. Sie ist kein Anteil an allen Rotmilanen.
Quellen: siehe Quellenregister, insbesondere Q-008 und Q-011.