Nein. Der Aufstellungsbeschluss startet das Bauleitverfahren. Beteiligung, Auslegung, Abwägung und fachliche Prüfung gehören zum weiteren Verfahren. Q-001 Q-010
Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen müssen im Verfahren behandelt und abgewogen werden. Gerade deshalb ist eine sachliche, persönliche Stellungnahme wichtig. Q-001
Auch persönliche Betroffenheit ist relevant: Wohnumfeld, Erholung, Landschaftsbild, Lärm, Schattenwurf oder Naturbeobachtungen können wichtige Hinweise für die Planung sein.
So einfach ist es nicht. Im ersten Entwurf des sachlichen Teilplans Energie war dieser Bereich für Altenhausen und Emden nicht als Windeignungsgebiet vorgesehen. Q-010
Nein. Allgemeine Ausbauziele erklären den Rahmen, ersetzen aber nicht die konkrete Prüfung eines Standortes. Q-002 Q-003
Nein. Finanzielle Beteiligung kann ein Faktor sein, ersetzt aber nicht die Prüfung von Standortwahl, Alternativen, Wald, Landschaft und Artenschutz. Q-011
Waldstandorte berühren nicht nur einzelne Baumflächen, sondern auch Landschaftsbild, Erholungsfunktion, Lebensräume, Zufahrten und artenschutzfachliche Konflikte. Q-006 Q-011
Artenschutz ist ein zentraler Prüfbelang. Brutplätze, Nahrungshabitate, Flugkorridore und mögliche Risiken müssen nachvollziehbar untersucht werden. Q-006 Q-008
Ausweichverhalten allein beantwortet nicht alle Fragen. Bei Revier- und Nahrungssuchflügen können wiederholte Risiken entstehen. Deshalb sind Standortwahl, Abstände und fachliche Prüfung wichtig. Q-008
Quellen: siehe Quellenregister.