Der Flechtinger Höhenzug ist Wald, Landschaft, Lebensraum, Erholungsraum und historische Kulturlandschaft. Für uns ist klar: Ein Windpark in diesem Gebiet darf nicht nur mit allgemeinen Ausbauzielen begründet werden. Er muss sich an den konkreten Schutzwerten vor Ort messen lassen.
Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Flechtinger Höhenzug“. Teile des Gebiets gehören zusätzlich zu einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft und zu einem Vorbehaltsgebiet für ein ökologisches Verbundsystem. Die öffentlichen Projektunterlagen beschreiben den Planungsraum als überwiegend forstwirtschaftlich geprägt und nennen neben jungen Nadelholzbeständen auch ökologisch hochwertige alte Eichenwälder, naturnahe Bachverläufe und Freiflächen.
Alte Eichen entwickeln über Jahrzehnte Höhlungen, Rindenrisse, Totholzanteile und Mikrohabitate. Solche Strukturen sind Lebensräume für Höhlenbrüter, Fledermäuse und altbaumgebundene Insektenarten.
Naturnahe Bachverläufe stabilisieren Feuchtigkeit, Mikroklima und Lebensraumverbund. Zuwegungen, Bodenverdichtung und Öffnung des Kronendachs müssen deshalb besonders sorgfältig geprüft werden.
Die Kartierungen zu Waldbeständen, Biotopen, Vogelwelt und Fledermäusen müssen vollständig und öffentlich nachvollziehbar vorliegen, bevor weitere Schritte politisch vorgeprägt werden.
Aus der Region liegen naturschutzfachliche Hinweise auf sensible und geschützte Arten im Umfeld des Vorhabengebiets vor. Genannt werden unter anderem sensible und prioritäre Vogelarten, Kranich, Rotmilan, Fledermausarten sowie altbaumgebundene Großkäferarten. Diese Hinweise sind fachlich ernst zu nehmen und müssen im weiteren Verfahren durch Kartierungen, Verbände und Fachbehörden überprüft und dokumentiert werden.
Diese Hinweise verstehen wir nicht als abschließende amtliche Feststellung, sondern als prüfungsrelevante Hinweise aus der Region. Weitere Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Fachstellen sollen ergänzt werden, sobald sie vorliegen.
Im Umfeld des Vorhabengebiets liegen Hinweise auf störungsempfindliche und schutzrelevante Vogelarten vor. Relevant sind störungsarme Waldbereiche, ruhige Nahrungshabitate, Feuchtbereiche und Flugbeziehungen zwischen Wald, Offenland und Bachläufen. Hinweise auf solche Arten müssen deshalb im Verfahren mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.
Der Kranich nutzt Wald- und Offenlandverbünde, feuchte Niederungen sowie Zug- und Rastbereiche. Für die Bewertung eines Windparks im Waldumfeld sind deshalb nicht nur einzelne Standorte wichtig, sondern auch Flugkorridore, Rastbewegungen und die Verbindung zu angrenzenden Lebensräumen.
Altbaumgebundene Großkäfer sind auf alte Eichen, Totholz, Mulm, Rindenstrukturen und lange Habitatkontinuität angewiesen. Deshalb sind alte Eichenbestände und mögliche Habitatbäume gesondert zu erfassen und zu bewerten.
Der Rotmilan steht beispielhaft dafür, warum Artenschutz bei Standortentscheidungen nachvollziehbar geprüft werden muss. Das Vogelschutz-Sonderheft behandelt den Rotmilan ausdrücklich als wichtige Art im Zusammenhang mit Windenergie, Vogelschutz und Lebensräumen.
Deutschland beherbergt einen bedeutenden Teil des weltweiten Rotmilan-Bestandes. Daraus folgt eine besondere Verantwortung, Brutplätze, Nahrungshabitate und Flugräume nicht isoliert, sondern im Zusammenhang zu betrachten.
Für eine belastbare Bewertung reicht es nicht, nur einzelne Horststandorte zu betrachten. Nahrungshabitate, Offenlandbereiche, Waldränder und Flugkorridore müssen gemeinsam bewertet werden.
45,6 %
der dokumentierten Todesursachen ausgewachsener Rotmilane in einer ausgewerteten Untersuchung in Sachsen-Anhalt entfielen auf Windenergieanlagen.
Diese Prozentzahl beschreibt dokumentierte Todesursachen in einer ausgewerteten Untersuchung. Sie ist kein Anteil an allen Rotmilanen.
Der Flechtinger Höhenzug ist nicht nur Naturraum, sondern auch Teil einer gewachsenen Kulturlandschaft. Nach historischen Hinweisen verläuft im Umfeld des Vorhabengebiets die Lüneburger Heerstraße, eine alte Verkehrs- und Handelsverbindung. Die vorliegenden Recherchehinweise verweisen unter anderem auf Akten des Landesarchivs Sachsen-Anhalt zur Lüneburger Heerstraße im Zeitraum 1779 bis 1826 sowie auf die Geschichte von Burg, Gut und Schloss Altenhausen.
Für die Bewertung des Vorhabens sind deshalb nicht nur technische Standortfragen relevant. Auch Landschaftsbild, historische Wegebeziehungen, Schloss- und Gutslandschaften, Alleen und alte Waldstrukturen gehören zur Abwägung.
Windenergieanlagen im Wald benötigen mehr Fläche als nur den unmittelbaren Turmstandort. Neben Fundamenten werden Kranstellflächen, Vormontageflächen, Kurvenradien, Wartungsflächen und technische Infrastruktur benötigt.
Hinzu kommt die Zuwegung: Für Transport, Montage und spätere Wartung können bestehende Wege verbreitert oder neue Zuwegungen hergestellt werden. Diese Eingriffe wirken zusätzlich auf Boden, Waldstruktur, Wasserhaushalt und Lebensräume und müssen in der Flächenbilanz gesondert ausgewiesen werden.
Fachliche Darstellungen zum Windenergieausbau im Wald nennen je nach Anlagentyp und Standort einen erheblichen Flächenbedarf pro Anlage. Für moderne Großanlagen kann während der Bauphase eine Größenordnung von etwa 0,8 bis 1,0 Hektar pro Anlage beansprucht werden. Ein Teil davon kann später wieder aufgeforstet werden, andere Flächen bleiben dauerhaft unbewaldet, geschottert oder versiegelt.
Für ein Projekt mit bis zu 15 Anlagen braucht es deshalb eine transparente Flächenbilanz: Welche Waldflächen werden dauerhaft umgewandelt? Welche Flächen werden nur vorübergehend genutzt? Welche Zuwegungen bleiben bestehen? Welche alten Eichen- und Bachbereiche wären betroffen?

Vor weiteren politischen Entscheidungen muss eine vollständige, öffentlich nachvollziehbare Bewertung der Wald-, Arten-, Bachlauf-, Altbaum- und Kulturlandschaftsbelange vorliegen. Dazu gehören Kartierungen zu Vögeln, Fledermäusen, Biotopen, alten Eichenbeständen, Großkäfer-Habitaten, Zuwegungen, Rodungsflächen und möglichen Alternativstandorten.
Quellen (Auszug): Projektkurzbeschreibung Windpark Altenhausen · Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Landesarchiv Sachsen-Anhalt · Natura 2000 Sachsen-Anhalt · Bundesamt für Naturschutz · Vogelschutz-Sonderheft 2026 · Fachquellen zu Windenergie im Wald.